Es ist jeweils eine Herausforderung, Nicht-SchweizerInnen zu erklären, warum an unseren Autos ein «CH» klebt: Da unsere Landesväter (damals gab es noch keine Landesmütter, jedenfalls keine offiziellen...) keine Sprachregion bevorzugen wollten, wählten sie die lateinische Bezeichnung CONFOEDERATIO HELVETICA. Mit der Brille der Ethik betrachtet ist das «CON» vor allem wichtig. Damit wird der Wille zum Zusammenleben der unterschiedlichen Sprachregionen, Kulturen und Mentalitäten betont. Um diese Einheit in der Verschiedenheit ringt die schweizerische Politik einmal besser und einmal schlechter. Trotz allen politischen Kämpfen bleibt es wichtig, die Zielrichtung des Zusammenlebens nicht aus den Augen zu verlieren. Sie ist wunderbar formuliert in der Präambel der Bundesverfassung. Im Alltag, besonders im Polizeialltag, wo in Konfliktsituationen oft die Grenzen der Politik spürbar werden, sind die guten Absichten unserer Bundesverfassung in den Absichten der Menschen nicht immer erkennbar. In Anbetracht der negativen Auswüchse der Freizeitkultur oder des grenzenlosen Ich-Strebens mancher Zeitgenossen sind sie leider auch nicht vorhanden. Nichts desto trotz lohnt es sich gerade als StaatsdienerInnen, sich diese guten Absichten im Sinne des «con«, des guten Zusammenlebens, wieder einmal zu vergegenwärtigen. Das ermutigt und macht Sinn. Darum nenne ich hier einfach die guten Absichten der gelebten Idee der CH aus der Präambel der Bundesverfassung: Freiheit und Demokratie; Unabhängigkeit und Frieden; Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt; gegenseitige Rücksichtnahme und Achtung der Vielfalt; Verantwortung gegenüber der Schöpfung und künftigen Generationen; dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht und dass sich die Stärke des Volkes misst am Wohl der Schwachen. Das sollten nicht nur schöne Worte für 1. August-Reden oder den Ethikunterricht an Polizeischulen sein! An allen, die in der CH leben, ist es, diese wohlklingenden Dingwörter in Tätigkeiten umzuwandeln.
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