In einem übervollen Tram Mobiltelefongespräche mithören zu müssen ist nicht nur akustisch störend; es kann auch unangenehm sein,
von Leuten private Dinge zu erfahren, die man gar nicht wissen möchte. Privates ist heute viel öffentlicher als sich das
unsere Grosseltern je vorzustellen wagten. Die Durchdringung der Öffentlichkeit durch das Private geschieht nicht nur in
den Medien, die Privates oft gnadenlos an die Öffentlichkeit bringen. Die bereitwilligen Selbstdarstellungen im Internet
verschieben die Grenzen des Privaten ebenso wie die moderne Architektur mit viel Glas und offenen Räumen. Privates Leben
wird bewusst sichtbar gemacht indem man in die gute Stube und das Schlafzimmer der anderen blicken kann, ob man will oder
nicht (und andere in die eigene natürlich auch).
Ohne in die Verklemmtheit vergangener Zeiten zurückkehren zu wollen, sollten wir ein feines Gespür für die Grenzlinien zwischen privaten
und öffentlichen Sphären bewahren und für die neuen Technologien vermehrt entwickeln. Eine freiheitliche demokratische
Gesellschaft lebt davon, dass ihre Grundlagen, die Gesetze des Zusammenlebens, öffentlich diskutiert und verhandelt werden und nicht die Essgewohnheiten,
Familienprobleme oder sexuellen Präferenzen ihrer Verantwortungsträger! An die Öffentlichkeit gehört, was Bedeutung für die Öffentlichkeit hat.
In die Privatsphäre gehört, was uns gerade diese Öffentlichkeit eines freiheitlichen Staates als Freiraum ermöglicht! Die Privatsphäre ist
ein Schutzraum, der jedem Menschen eine gewisse Freiheit gibt, unbeobachtet und unkontrolliert zu leben. Der Schutz der Privatsphäre hat
seinen Grund in der Achtung der Menschenwürde, deshalb schützen die Menschenrechte die Privatsphäre explizit (Art. 12 der AEM). Wer
gesetzlich legitimiert von Berufes wegen die Privatsphäre anderer Leute verletzen muss, ist sich des hohen Wertes dieses Schutzraumes bewusst.
Manchmal ist es auch heilsam, sich selbst vor Dingen zu schützen, die man gar nicht wissen will. Ein altes schweizerdeutsches Sprichwort sagt:
«Lueg ned z vel e ds Nochbers Huus, sust tribst de Fride us em eigne us.»
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